© komobile

Verkehrsberuhigung in den Zentren von Städten und Gemeinden

Verkehrsberuhigung im Ortsgebiet von Städten und Gemeinden ist ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Gleichzeitig werden Aktive Mobilität und Lebensqualität gefördert und öffentliche Räume zu Gunsten der Radfahrenden und Zu-Fuß-Gehenden umverteilt. Doch welche Maßnahmen sind dafür geeignet? Dieser Artikel gibt einen Überblick zu verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten.

© komobile

Verkehrsberuhigung - ein viel diskutiertes Thema in Städten und Gemeinden

Wer wünscht sich nicht ein Orts- oder Stadtzentrum mit hoher Aufenthaltsqualität und großer Nutzungsvielfalt? Dabei können mit verschiedenen verkehrsberuhigenden Maßnahmen unterschiedliche Wirkungen angestrebt werden. Neben der Steigerung der Aufenthaltsqualität werden durch verkehrsberuhigende Maßnahmen auch klimaschädliche Emissionen reduziert und Unfallwahrscheinlichkeiten und -folgen verringert. Generell ist zu beachten, welche Funktionen die Straßen im Ortszentrum haben und welche Rahmenbedingungen und Aspekte bei der Umsetzung von Maßnahmen gegeben sein müssen und zu berücksichtigen sind.

Verkehrsberuhigende Maßnahmen

Verkehrsberuhigende Maßnahmen zielen meist auf die Reduktion der Geschwindigkeit des motorisierten Individualverkehrs oder auf die Erhöhung der Sicherheit und des Komforts für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen ab. In den meisten Fällen wird eine Verkehrsberuhigung durch eine Kombination von Maßnahmen erreicht:

Straßenpolizeiliche Maßnahmen

  • Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • Zonenbeschränkungen: Tempo 30-Zone, Begegnungszone, Fußgängerzone
  • Vorrangregelungen
  • Fahrverbote
  • Straßenpolizeiliche Verordnungen wie Fahrradstraßen oder Schulstraßen
  • Überwachung

In diesem Bereich sind oftmals zusätzlich bauliche Maßnahmen erforderlich um eine Geschwindigkeitsreduktion zu erreichen oder zumindest die Einhaltung der Verordnung bzw. Verbote zu kontrollieren.

Bauliche Maßnahmen

  • Gehsteigvorziehung, -verbreiterung
  • Physische Barrieren wie Engstellen, Sperren und Schleusen, Fahrgassenversatz oder Fahrbahnteiler und Mittelinseln, neue Querschnittaufteilungen oder Fahrbahnanhebung
  • Querungen und Querungshilfen
  • Gestaltungselemente, Straßenmöblierung, Grünraum- oder Oberflächengestaltung
  • Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA)

Begleitende Maßnahmen

  • Mobile Geschwindigkeitsanzeigen erinnern an die Geschwindigkeitsbeschränkung bzw. dienen als soziale (Selbst-)Kontrolle
  • Sondermarkierungen machen zusätzlich auf die Temporeduktion aufmerksam
  • Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit und Information in den (Gemeinde-)Medien, unterstützt die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zusätzlich

Gut zu wissen: Die Bundesländer Vorarlberg und Burgenland haben 2023 und 2024 jeweils einen Leitfaden für verkehrsberuhigende Maßnahmen herausgegeben. Der Vorarlberger Leitfaden konzentriert sich auf Maßnahmen an Landesstraßen in Ortszentren und geht näher auf Begegnungszonen und Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie deren Kriterien zur Anwendung ein. Der Leitfaden des Landes Burgenland beleuchtet verschiedene Aspekte von baulichen, straßenpolizeilichen und flankierenden Maßnahmen im Hinblick auf Einsatzmöglichkeiten, Wirkung, Vorgehensweise, Zuständigkeiten und Kosten.

Für Fragen zu konkreten Umsetzungsmöglichkeiten und Förderungen im Bereich Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement steht Ihnen das Beratungsteam von klimaaktiv mobil unter den unten angeführten Kontaktdaten gerne zur Verfügung!